ZUSCHÜSSE
Voraussetzungen: Es können Mitglieder der Bezirksgruppe Kirchdorf um einen finanziellen Zuschuss ansuchen (je nach Bedürftigkeit). Die Mitgliedschaft muss zwei Jahre bestehen und alle Mitgliedsbeiträge müssen bezahlt sein. Innerhalb von zwei Jahren kann nur einmal ein Zuschuss gewährt werden. Zuschüsse können nur für Aufwendungen gewährt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung stehen. Eingereichte Rechnungen (keine Kostenvoranschläge) dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein. Nachfristen sind möglich. Ein Zuschuss kann nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses gewährt werden! Notwendige Unterlagen (in Kopie): Ausgefülltes Ansuchen um finanziellen Zuschuss Einkommensnachweis vom Zuschusswerber Mietkosten und Wohnkosten (als Sockelbetrag werden 550 Euro automatisch berücksichtigt) Nachweis über erhaltene Zuschüsse von anderen Organisationen oder Körperschaften Rechnung über erfolgte Anschaffung Wofür kann ein Ansuchen gestellt werden? Heilbehelfe, Hilfsmittel, Therapien usw. Zuschüsse zu Umbauten in Haus/Wohnung, sowie Lift einbauten (behinderungsspezifisch) Zuschüsse zum Ankauf eines PKW (neuerliches Ansuchen nur alle 5 Jahre) Sonstige Ansuchen zu anderen Angelegenheiten müssen im Vorstand behandelt & beschlossen werden
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